Zwei Wege zum gleichen Ziel mit unterschiedlichen Konsequenzen
Wer ein Unternehmen kauft oder verkauft, steht früh im Prozess vor einer fundamentalen Strukturfrage: Sollen die Gesellschaftsanteile übertragen werden oder die einzelnen Vermögenswerte? Die Antwort auf diese Frage bestimmt massgeblich die steuerliche Belastung, die Risikoverteilung und die praktische Abwicklung der gesamten Transaktion. Was auf den ersten Blick wie ein technisches Detail wirkt, kann den Nettoerlös für den Verkäufer um Hunderttausende von Franken verändern.
In der Schweizer M&A-Praxis dominiert bei KMU-Transaktionen der Share Deal, also die Übertragung der Aktien oder Stammanteile. Dies hat primär steuerliche Gründe. Doch die pauschale Empfehlung, ein Share Deal sei immer vorteilhafter, greift zu kurz. Die richtige Wahl hängt von der konkreten Situation beider Parteien ab.
Der Share Deal: Einfachheit mit Risiken
Beim Share Deal wechseln die Gesellschaftsanteile den Besitzer. Das Unternehmen bleibt als juristische Person bestehen, mit allen Verträgen, Verbindlichkeiten, Mitarbeitenden und auch allen Risiken. Für den Verkäufer hat dies einen gewichtigen steuerlichen Vorteil: In der Schweiz ist der Kapitalgewinn auf Anteilen im Privatvermögen bei natürlichen Personen grundsätzlich steuerfrei. Ein Unternehmer, der seine Aktien für drei Millionen Franken verkauft und diese im Privatvermögen hielt, zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer.
Dieser Steuervorteil ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Die Praxis der sogenannten indirekten Teilliquidation, bei der ein Käufer den Kaufpreis aus der Substanz des erworbenen Unternehmens finanziert, kann dazu führen, dass der vermeintlich steuerfreie Kapitalgewinn nachträglich als steuerbares Einkommen qualifiziert wird. Die Steuerbehörden haben hier in den letzten Jahren ihre Praxis verschärft, und die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat die Grenzen klarer definiert.
Für den Käufer birgt der Share Deal das Risiko, mit dem Unternehmen auch unbekannte Verbindlichkeiten zu übernehmen. Altlasten, hängige Rechtsstreitigkeiten oder Steuernachforderungen gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Deshalb ist eine gründliche Due Diligence beim Share Deal von zentraler Bedeutung. Zusätzlich sichern sich Käufer üblicherweise durch Garantien und Gewährleistungen im Kaufvertrag ab, die oft über mehrere Jahre gelten.
Der Asset Deal: Chirurgische Präzision
Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und gegebenenfalls auch Verbindlichkeiten des Unternehmens übertragen. Der Käufer kann gezielt auswählen, was er übernehmen möchte, und problematische Positionen ausschliessen. Das bietet maximale Kontrolle und minimiert das Risiko versteckter Altlasten.
Steuerlich ist der Asset Deal für den Verkäufer in der Regel weniger attraktiv. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis der einzelnen Vermögenswerte stellt einen steuerbaren Gewinn auf Stufe der Gesellschaft dar. Dieser wird zunächst mit der Gewinnsteuer belastet. Will der Inhaber den Erlös anschliessend aus der Gesellschaft entnehmen, fällt zusätzlich die Einkommenssteuer auf der Dividende an. Die resultierende Gesamtbelastung kann je nach Kanton und persönlicher Situation erheblich höher ausfallen als beim Share Deal.
Für den Käufer hat der Asset Deal hingegen einen bedeutenden Vorteil: Die erworbenen Vermögenswerte können zu Anschaffungskosten in die eigene Bilanz aufgenommen werden. Die daraus resultierenden höheren Abschreibungen reduzieren die Steuerlast in den Folgejahren. Bei grossen Transaktionen kann dieser Steuereffekt über die Abschreibungsdauer einen erheblichen Barwert erreichen.
Die praktische Dimension: Was oft vergessen wird
Jenseits der steuerlichen Überlegungen gibt es praktische Aspekte, die die Wahl beeinflussen. Beim Asset Deal müssen sämtliche Verträge, Lizenzen und Bewilligungen einzeln übertragen werden. Mietverträge bedürfen der Zustimmung des Vermieters, Kunden müssen über den Wechsel des Vertragspartners informiert werden, und Arbeitsverhältnisse gehen zwar von Gesetzes wegen auf den Erwerber über, erfordern aber eine sorgfältige Kommunikation.
Beim Share Deal bleibt formal alles beim Alten. Das Unternehmen als Vertragspartner ändert sich nicht, lediglich der Eigentümer wechselt. Dies vereinfacht die operative Abwicklung erheblich und macht den Share Deal besonders attraktiv, wenn das Unternehmen über schwer übertragbare Vermögenswerte verfügt, etwa öffentlich-rechtliche Konzessionen oder langfristige Rahmenverträge mit Kunden.
Ein häufig gewählter Mittelweg in der Praxis ist die Kombination beider Strukturen. So kann beispielsweise die Betriebsliegenschaft vor dem Verkauf in eine separate Gesellschaft ausgelagert werden, die beim Verkäufer verbleibt und dem Käufer vermietet wird. Der eigentliche Betrieb wird dann als Share Deal übertragen. Solche Strukturierungen erfordern allerdings sorgfältige Planung und steuerliche Begleitung.
Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal ist keine Frage des Prinzips, sondern der konkreten Umstände. Wer die steuerlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen beider Varianten kennt und früh genug mit der Planung beginnt, kann die Transaktionsstruktur so gestalten, dass beide Parteien optimal profitieren.
